Leitsatz (redaktionell)

1. Eine vom Arbeitgeber veranlaßte psychologische Untersuchung eines Omnibusfahrers durch eine hierfür zuständige Stelle tastet die durch GG Art 1 Abs 1 geschützte Würde des Menschen jedenfalls dann nicht an, wenn der Fahrer durch verkehrswidriges Verhalten Anlaß zu Zweifeln an seiner Eignung gegeben hatte und wenn er der Untersuchung zugestimmt hat.

2. Erhebliche und begründete Zweifel eines Arbeitgebers an der Eignung eines bei ihm beschäftigten Omnibusfahrers können eine ordentliche Änderungskündigung als betriebsbedingt rechtfertigen.

 

Verfahrensgang

LAG Baden-Württemberg (Entscheidung vom 05.04.1963; Aktenzeichen 4 Sa 2/63)

 

Fundstellen

Haufe-Index 437713

BAGE 15, 15, 275

BAGE, 275

BB 1964, 472

DB 1964, 554

SAE 1964, 223

AP, Nr 1 zu

AR-Blattei, ES 1020 Nr 68

AR-Blattei, Kündigungsschutz Entsch 68

JZ 1964, 750

JZ 1964, 772

MDR 1964, 535

PraktArbR KSchG § 1 Abs 2, Nr 381

RiA 1964, 222

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge