Leitsatz (redaktionell)

1. Auch 2 selbständige Unternehmer können im kündigungsrechtlichen Sinne einen einheitlichen Betrieb haben.

2. Die Beweislast dafür, daß er in einem Betrieb tätig ist, in dem in der Regel mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt werden (KSchG § 21 Abs 1 S 2), trifft den Arbeitnehmer.

 

Verfahrensgang

LAG Düsseldorf (Entscheidung vom 10.12.1954; Aktenzeichen 4 Sa 115/54)

 

Fundstellen

BAGE 4, 203 (LT1-2)

BAGE, 203

JR 1959, 374

AP § 21 KSchG (LT1-2), Nr 1

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