Entscheidungsstichwort (Thema)

Unterzeichnung der Berufung in Vertretung eines Anwalts

 

Orientierungssatz

Auch ein Vertreter des Prozeßbevollmächtigten kann die Rechtsmittelschrift unterzeichnen, wenn er selbst postulationsfähig ist (Bestätigung von BAG Urteil vom 26.7.1967, 4 AZR 172/66 = AP Nr 11 zu § 518 ZPO).

 

Normenkette

ZPO § 518

 

Verfahrensgang

LAG Niedersachsen (Entscheidung vom 23.04.1987; Aktenzeichen 10 Sa 1297/86)

ArbG Göttingen (Entscheidung vom 19.02.1986; Aktenzeichen 1 Ca 1661/85)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI437454

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