Rz. 21

In der Praxis werden Organhaftungsansprüche häufig vom Insolvenzverwalter geltend gemacht. Dies kann bereits ursprünglich von der Gesellschaft geltend gemachte Ansprüche betreffen, wo der Verwalter nur die Durchsetzung weiterverfolgt, sich aber auch auf die erstmalige Geltendmachung von Haftungsansprüchen aus der Innenhaftung beziehen. Daher ist es für die versicherte Person von erheblicher Bedeutung, ob der D&O-Versicherungsschutz fortbesteht.[1]

 

Rz. 22

 

Beispiel: "D&O-Versicherung in der Insolvenz"

Dem Geschäftsführer wird vorgeworfen, er habe eine Beteiligung der Gesellschaft an einer anderen GmbH unter Wert verkauft und den Kaufpreis nicht gesichert. Die GmbH hielt eine Beteiligung an einem Gerüstbauunternehmen mit vollen Auftragsbüchern. Zum Betriebsvermögen gehörten Gerüste mit enormen stillen Reserven. Der Kaufpreis wurde nicht gezahlt. Der Erwerber sollte die Anteile zwar erst aufschiebend bedingt mit vollständiger Kaufpreiszahlung erhalten. Der Käufer wurde jedoch bereits zum Geschäftsführer bestellt. Diesen Beschluss fasste der Geschäftsführer der Versicherungsnehmerin, der die Rechte aus der hundertprozentigen Beteiligung ausübte. Der Käufer verkaufte als frisch gebackener Geschäftsführer die Betriebsausstattung, räumte die Konten ab und war von dannen.

 

Rz. 23

Die GmbH, die die Anteile verkaufte, beantragt sechs Monate später die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, welches am 1.6. eröffnet wird. Am 1.8. nimmt der Insolvenzverwalter den Geschäftsführer schriftlich in Anspruch, da es pflichtwidrig gewesen sei, den Käufer schon eine Verfügungsbefugnis über das Gesellschaftsvermögen der Tochtergesellschaft einzuräumen bevor der Kaufpreis bezahlt ist.

[1] Siehe ausführlich zu den Problemen der D&O-Versicherung in der Insolvenz Schaffer D&O in Sanierung und Insolvenz.

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