Rz. 128
Nach dem Corporations Act[147] besteht für die Schuldnergesellschaft die Möglichkeit, bei Gericht die Unterbrechung des Auflösungsverfahrens zu beantragen, um ein compromise or arrangement (scheme of arrangement – Vergleich) zur Abwendung des Konkurses abzuschließen.[148] Dieser sieht i.d.R. die Ernennung eines Treuhänders vor, um den Zu- und Abgang von Barmitteln der Gesellschaft genau zu kontrollieren und bestimmte Vermögensgegenstände unter den Gläubigern der Gesellschaft zu verteilen.
Rz. 129
Ein Vergleich wird als formal scheme ("formeller" Verteilungsplan) bezeichnet, wenn er den Schutz des Corporations Act genießt; dieser entspricht dem gerichtlichen Vergleich.[149] In diesem Fall wirkt er hinsichtlich Klagen von Gläubigern verfahrensunterbrechend. Die Gesellschaft kann einen Vergleich auch mit ihren Anteilseignern schließen.
Rz. 130
Ebenso kann die Gesellschaft auch Vereinbarungen mit ihren Gläubigern treffen, die ein informal scheme oder einen Zahlungsaufschub zum Inhalt haben, um der Gesellschaft die Möglichkeit zu geben, sich umzustrukturieren und ihre Verpflichtungen zumindest teilweise zu erfüllen.[150] Dieser entspricht dem außergerichtlichen Vergleich.
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