Die Verbraucherschlichtungsstelle muss eine Webseite unterhalten. Darin müssen die Verfahrensordnung und klare, verständliche Informationen

  • zur Erreichbarkeit und Zuständigkeit der Schlichtungsstelle und zu den Streitmittlern,
  • zur Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle,
  • zum Ablauf und
  • zu den Verfahrenskosten

ersichtlich sein.[1]

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