Die Verbraucherschlichtungsstelle muss eine Webseite unterhalten. Darin müssen die Verfahrensordnung und klare, verständliche Informationen
- zur Erreichbarkeit und Zuständigkeit der Schlichtungsstelle und zu den Streitmittlern,
- zur Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle,
- zum Ablauf und
- zu den Verfahrenskosten
ersichtlich sein.[1]
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