Verbraucherschlichtungsstellen sind befugt, sich auf bestimmte Gebiete zu spezialisieren.[1] Das kann das Mietrecht sein.[2] In diesem Fall spricht man von speziellen Verbraucherschlichtungsstellen im Gegensatz zu den allgemeinen Stellen.

Zudem ist jede Schlichtungsstelle berechtigt, ihre Tätigkeit auf die Erledigung sonstiger zivilrechtlicher Streitigkeiten, an denen Verbraucher oder Unternehmer als Antragsteller oder Gegner beteiligt sind, auszurichten.[3]

Das können sein[4]:

  • Anträge vonseiten des Unternehmers gegen den Verbraucher
  • Streitigkeiten zwischen 2 Verbrauchern
  • Anträge von Unternehmern gegen Unternehmer und
  • Streitigkeiten mit einem Dritten, der nicht Vertragspartner ist.
 
Praxis-Tipp

Sich an die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl wenden

Bis zur Einrichtung speziell mietrechtlich ausgerichteter Schlichtungsstellen kann die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle mit Sitz in 77694 Kehl, Straßburger Str. 8, Tel. 07851/7957940, www.verbraucher-schlichter.de angerufen werden.

[2] Aust, MietRB 2016, S. 336; Greger, a. a. O., § 4 VSBG Rn. 12.
[3] § 4 Abs. 3 VSBG; Abschn. 1.6.
[4] BR-Drs. 258/15 S. 60.

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