Handelt es sich um Reisekostenvergütungen oder um Mehraufwendungen anlässlich einer doppelten Haushaltsführung, sind Auslösungen beitragsfrei. Voraussetzung dafür ist, dass die Auslösungen höchstens in Höhe der vom Arbeitnehmer absetzbaren Werbungskosten erfolgt.[1]

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