Leitsatz

Verneinte Auslegung eines Eigentümerbeschlusses "auf Erlass von Wohngeldschulden"

 

Normenkette

(§ 23 WEG)

 

Kommentar

Ein Eigentümerbeschluss, nach dem sich ein bestimmter Wohnungseigentümer "ab sofort an der Rücklagenbildung zu beteiligen hat", kann nicht so ausgelegt werden, dass bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung angefallene Schulden dieses Eigentümers, die sich auf die Instandhaltungsrücklage beziehen, erlassen sind. Durch einen solchen Beschluss wird im Sinne einer Klarstellung allein zum Ausdruck gebracht, dass der Antragsgegner im Hinblick auf einen Streit über die Bedeutung einer früheren Vereinbarung Beiträge zur Rücklage zu leisten hat.

 

Link zur Entscheidung

(BayObLG, Beschluss vom 04.07.2002, 2Z BR 46/02, ZMR 12/2002, 947)

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