Grundsätzlich gelten für Ausländer als Mieter keine Besonderheiten. Hinsichtlich Parabolantennen ist allerdings zu beachten, dass ausländische Mieter häufig einen Anspruch auf Genehmigung der Installation einer Parabolantenne haben. Verträge und rechtsgeschäftliche Erklärungen werden grundsätzlich in deutscher Sprache verfasst.
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