Sollen Inhalte und/oder Struktur eines Ausbildungsberufs modernisiert werden, geht die Initiative hierfür in aller Regel von den Fachverbänden der Wirtschaft bzw. der Arbeitgeber, bisweilen auch von den Gewerkschaften oder gar vom BBiB selbst aus. Das zuständige Bundesministerium entscheidet nach Anhörung aller Beteiligten und in Abstimmung mit den Ländern über das weitere Vorgehen. Bei größeren Vorhaben werden diese durch ein Forschungsprojekt des BBiB unterlegt.

Das sich anschließende Verfahren umfasst folgende Schritte:

  • Festlegen der "Eckwerte" für die Ausbildungsordnung,
  • Erarbeitung und Abstimmung sowie
  • Erlass der Verordnung.

Diese Schritte spiegeln den Weg vom ersten Neuordnungsantrag beim zuständigen Fachministerium bis zum neuen Beruf wider.

Die Eckwerte-Vorschläge für einen Ausbildungsberuf können auf verschiedenste Weise entstehen. Möglich sind dazu:

  • informelle Vorgespräche der Sozialpartner,
  • Ergebnisse von Forschungsprojekten oder Gutachten des BBiB sowie schließlich
  • Weisungen des zuständigen Fachministeriums.

In der Mehrheit der Fälle werden die Eckwerte-Vorschläge von den Sozialpartnern entwickelt, sobald sie einen Handlungsbedarf für die Novellierung oder gar die Neuentwicklung eines Berufs sehen. Sobald sich die Sozialpartner, vertreten durch den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) einerseits, und das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB) intern einig sind, legen sie ihren Eckwerte-Vorschlag dem zuständigen Fachministerium vor, verbunden mit der Bitte um die Anberaumung eines Gesprächs.

7.1 Schritt 1: Festlegen der Eckwerte der Ausbildungsordnung

In einem sog. Antragsgespräch beim zuständigen Fachministerium werden die Eckwerte der Ausbildungsordnung festgelegt. Zuständiges Fachministerium ist in den meisten Fällen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

7.2 Schritt 2: Erarbeitung und Abstimmung

In der zweiten sog. Erarbeitungs- und Abstimmungsphase werden Ausbildungsordnungen für die Betriebe und Rahmenlehrpläne für die berufsbildenden Schulen erstellt und aufeinander abgestimmt.

Auf Bitten des BBiB benennen die jeweiligen Spitzenorganisationen der Sozialpartner Sachverständige, die dann als Vertreter der betrieblichen Praxis zusammen mit dem BBiB die Neuordnung des jeweiligen Ausbildungsberufs erarbeiten.

Gegenstand der Erarbeitung ist im Entwurfstadium zunächst der sog. Paragrafenteil. Ihm folgt als Anhang der Ausbildungsrahmenplan. Im Letztgenannten ist die sachliche und zeitliche Gliederung verankert, während sich im vorgeschalteten Paragrafenteil

  • die Ausbildungsberufsbezeichnung,
  • das Ausbildungsberufsbild sowie letztlich
  • die Prüfungsanforderungen

wieder finden.

Im nächsten Schritt entwickeln die Sachverständigen des BBiB mit denen der Länder einen Entwurf für einen Rahmenlehrplan der Berufsschulen. Den Abschluss dieses Prozesses bildet eine gemeinsame Sitzung der "Bund-Länder-Kommission", in der beide Entwürfe aufeinander abgestimmt werden.

Der so abgestimmte Entwurf der Ausbildungsordnung wird dann dem Hauptausschuss des BBiB zwecks Stellungnahme zugeleitet. Ein positives Votum des Hauptausschusses zu den vorgelegten Dokumenten stellt dann faktisch die Empfehlung des BBiB an die Bundesregierung dar, die betreffende Ausbildungsordnung in der präsentierten Form zu erlassen.

Eine weitere Besonderheit im laufenden Verfahren bilden die von den Sachverständigen zu erarbeitenden Europass-Zeugniserläuterungen zum jeweiligen Beruf. Zur Verbesserung und Erleichterung einer EU-weiten, grenzüberschreitenden Mobilität bei Bewerbungen und Jobsuche werden die Europass-Zeugniserläuterungen auch in Englisch und Französisch verfasst. Mit diesem Service soll es leichter sein, Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen europaweit verständlich und nachvollziehbar darzustellen. Der Pass dient zudem zur Erfassung sämtlicher Qualifikationen, die im Laufe eines Berufsweges erworben wurden. Dabei stehen mehr die Lernergebnisse als die formalisierten Bildungswege und Lernzeiten im Vordergrund.

Im Gesamtüberblick stellt sich das vorstehend beschriebene Verfahren wie folgt dar:

 
Ausbildungsordnung KMK-Rahmenlehrplan Lehrpläne der Länder Betrieblicher Ausbildungsplan Stoffverteilungspläne der Berufsschulen
Abstimmung
Optimierung der dualen Berufsausbildung

7.3 Schritt 3: Erlass der Verordnung

Zum Ende des Verfahrens kommt dem Bund-Länder-Koordinierungsausschuss für Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne (KoA) eine besondere Rolle zu.

Der KoA besteht aus Vertretern

  • der für den Berufsschulunterricht zuständigen Ministerien aller 16 Länder,
  • des Bundesbildungsministeriums und
  • der Ministerien, die für die jeweilige Ausbildungsordnung zuständig sind, was in den meisten Fällen das Bundeswirtschaftsministerium sein dürfte.

Der KoA hat für seine Konstituierung keine formale Rechtsgrundlage. Seine Existenz beruht auf einer bis heute nicht infrage gestellten Bund-Länder-Vereinbarung, dem sog. Gemeinsamen Ergebnisprotokoll vom Mai 1972.

Der KoA stimmt letztlich der neuen Ausbildungsordnung und dem damit synchronisierten Rahmenlehrplan zu.

Im Anschluss an dieses Prozedere erlässt das zuständige Bundesministerium (in aller Regel also das Wir...

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