Der Aufteilungsplan dient der Abgrenzung des Sondereigentums vom gemeinschaftlichen Eigentum. In der Regel muss er daher neben Grundrissen der einzelnen Stockwerke auch Schnitte und Ansichten des Gebäudes enthalten. An die Darstellungen in dem Aufteilungsplan sind wegen des grundbuchverfahrensrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes außerdem besondere Sorgfaltsanforderungen zu stellen.

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