Der Schuldner kann Forderungen gegen den Kläger im Wege der Aufrechnung mit in den Prozess einbeziehen. Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).
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