Aufgabenteil Gruppe 25

1.

RA Butenschön klagt für Mandant Mörlin gegen Larisch auf Zahlung von 19.500,00 EUR im Wechselprozess (I). Larisch beantragt Klageabweisung. Da er als Beweismittel nur Zeugen benennen kann, beantragt er im Verhandlungstermin, ihm die Geltendmachung seiner Rechte im Nachverfahren vorzubehalten. Es ergeht Vorbehaltsurteil in dem Larisch verurteilt zur Zahlung wird.

Im anschließenden Nachverfahren (II) kommt es zu einer streitigen mündlichen Verhandlung, zur Zeugenvernehmung und zum Urteil.

Erstellen Sie die Vergütungsrechnungen für RA Butenschön.

2.

Brunngräber macht durch RA Schreck 5.750,00 EUR im Urkundenmahnverfahren (I) geltend. Der beantragte Urkundenmahnbescheid wird erlassen und dem Antragsgegner zugestellt.

Die Gegenseite erhebt fristgerecht unbeschränkten Widerspruch, wodurch das Verfahren im Urkundenprozess (II) fortgesetzt wird. Nach streitiger Verhandlung und Beweisaufnahme durch Vorlage der Urkunde ergeht Vorbehaltsurteil gegen den Beklagten.

Im Nachverfahren (III) widerspricht der Beklagte dem geltend gemachten Anspruch in streitiger mündlicher Verhandlung. Nach Beweisaufnahme durch umfangreiche Zeugenvernehmung und umfangreicher mündlicher Erörterung der Gutachten von zwei Sachverständigen über die Echtheit der Urkunde in insgesamt vier Terminen wird die Klage durch Urteil abgewiesen.

Erstellen Sie die Vergütungsrechnungen von RA Schreck.

3.

RA Blitz erhebt für Donner eine Klage auf Rückzahlung einer Darlehensforderung von 5.000,00 EUR im Urkundenprozess (I). Nach streitiger Verhandlung und Vorlage des Schuldscheins durch RA Blitz ergeht Vorbehaltsurteil.

Im Nachverfahren (II) fordert RA Blitz weitere 1.000,00 EUR, für die es keinen Schuldschein gibt. Nach streitiger Verhandlung wird der Zeuge Lottermoser über die Darlehensgewährung vernommen, dann ergeht Urteil.

Berechnen Sie die Vergütung von RA Blitz.

4.

RA Nötig beantragt im Auftrag von Düppetell den Erlass eines Wechselmahnbescheides (I) über 13.000,00 EUR nebst 10 % Zinsen seit dem 01. 08. d. J. zuzüglich 185,00 EUR Wechselkosten. Der Gegner legt fristgerecht unbeschränkten Widerspruch ein.

Die Sache wird im Wechselprozess (II) fortgeführt, RA Nötig bleibt Bevollmächtigter des Düppetell. Nach streitiger Verhandlung und Vorlegung des in den Händen des Klägers befindlichen Wechsels ergeht Vorbehaltsurteil gegen den Beklagten.

Der Beklagte setzt den Rechtsstreit im Nachverfahren (III) fort. Nach streitiger Verhandlung und Beweisaufnahme durch Vorlage des Wechsels, Parteivernehmung und Unterschriftenvergleich ergeht Urteil nach Antrag.

Erstellen Sie die Vergütungsrechnungen von RA Nötig.

5.

Klage im Wechselprozess (I) über 22.112,00 EUR durch RA Brüll. Im ersten Termin ergeht nach streitiger mündlicher Verhandlung und Beweisaufnahme durch Vorlage des Wechsels und Parteivernehmung ein Wechselvorbehaltsurteil.

Anschließend macht der Beklagte seine Rechte im Nachverfahren (II) geltend. Nach streitiger Verhandlung und Erstattung eines Sachverständigengutachtens über die Echtheit der Unterschrift auf dem Wechsel wird der Beklagte antragsgemäß verurteilt.

Berechnen Sie

a) die Anwaltsvergütung sowie
b) die für die Klagerhebung notwendige Gerichtskostenvorauszahlung.

Lösungsteil Gruppe 25

 
1. §§ 2, 13, 17, 23, VV Nrn. 3100, 3104, 7002, 7008 RVG.

[I. 2.469,25 EUR,

II. 1.197,62 EUR]
2. §§ 2, 13, 17, 23, VV Nrn. 1010, 3100, 3104, 3305, 7002, 7008 RVG.

[I. 487,90 EUR,

II. 719,95 EUR,

III. 719,95 EUR]
3. §§ 2, 13, 17, 23, VV Nrn. 3100, 3104, 7002, 7008 RVG.

[I. 1.017,45 EUR,

II. 667,35 EUR]
4. §§ 2, 13, 17, 23, VV Nrn. 3100, 3104, 3305, 7002, 7008 RVG.

[I. 816,34 EUR,

II. 1.212,61 EUR,

III. 974,85 EUR]
5. a) §§ 2, 13, 17, 23, VV Nrn. 3100, 3104, 7002, 7008 RVG.

[I. 2.623,95 EUR,

II. 1.271,87 EUR]
  b) §§ 3, 12, 34, KV Nr. 1210 GKG§ 600 ZPO. [1.233,00 EUR]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge