Zur Selbstkontrolle werden jeweils die Endergebnisse der Aufgaben einschließlich der Umsatzsteuer und die zur Lösung zu prüfenden Paragrafen und Nummern des betreffenden Kostengesetzes angegeben. Diese Paragrafen und Nummern sollen überdacht werden, müssen aber nicht immer auch in der fertigen Lösung erscheinen. Die Entscheidung, einen Paragrafen oder eine Nummer nicht zu verwenden, zeigt nämlich auch einen Lernfortschritt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge