Ob es sich bei der Vermietung von Räumen um ein Mietverhältnis über Wohnraum oder um eine gewerbliche Vermietung handelt, ist insbesondere entscheidend für den Schutz des Mieters vor Kündigung und Mieterhöhung. Während der Wohnungsmieter einen sehr umfassenden Kündigungsschutz genießt, weil eine Wohnung nur bei Vorliegen eines gesetzlichen Kündigungsgrunds (z. B. Eigenbedarf) gekündigt werden kann und der Mieter auch dann noch der Kündigung wegen Vorliegens von Härtegründen widersprechen kann, besteht bei gewerblichen Mietverhältnissen ein freies Kündigungsrecht, d. h., ein gewerblicher Mietvertrag kann auch ohne Angabe und Vorliegen von besonderen Gründen gekündigt werden. Entsprechendes gilt für Mieterhöhungen. Auch hier ist der Wohnungsmieter durch gesetzliche Bestimmungen stark geschützt. Dagegen kann bei gewerblichen Mietverhältnissen die Miete auch durch eine sog. Änderungskündigung erhöht werden, d. h. durch Kündigung des Mietverhältnisses verbunden mit dem Angebot eines neuen Mietvertrags mit einer höheren Miete.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge