Rz. 44

1. Formular H und Formular B
2. Gutachten des Notars bzw. Rechtanwalts (sog. Dictámen de precalificación profesional) gem. Art. 49, Nr. 2 des Anhangs A des Beschlusses des IGJ N 7/05. Bei der Sachgründung ist ebenfalls der durch einen unabhängigen Gutachter erstellte Sachgründungsbericht einzureichen
3. Beglaubigte öffentliche Gründungsurkunde
4. Falls der Sitz der SRL im Gründungsvertrag nicht angegeben wurde, sind Unterlagen erforderlich, aus dem dieser hervor geht
5. Unterlagen, aus denen sich die Bestellung und Annahme des Amtes des Geschäftsführers ergibt
6. Unterlagen, die gem. Art. 75 des Anhang A des Beschlusses IGJ N_ 7/05 belegen, dass die Geschäftsführer eine Garantie/Kaution geleistet haben oder die Kopie des Vertrags über eine Kautionsversicherung (seguro de caución)
7. Nachweis, dass die SRL eine Bekanntmachung gem. Art. 10 LSC im Boletín Oficial veröffentlicht hat. Hier kann ein Exemplar des Boletín Oficial oder eine Bescheinigung eines Notars, der dies bestätigt, eingereicht werden
8. Bankbescheinigung, welche die tatsächliche Bareinlage nachweist. Bei einer Bareinlage ist der Einzahlungsbeleg der argentinischen Nationalbank (Banco de la Nación Argentina) im Original vorzulegen. Bei einer Sacheinlage sind die Unterlagen, die die Erbringung des Vermögenswerts nachweisen, einzureichen
9. Einfache Kopie der in (3), (4) und (5) genannten Unterlagen
10. Zahlungsbelege über die Anmeldegebühren
11. Vollmachtserteilung zugunsten der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft, die die Eintragung bei der IGJ veranlassen und die Gesellschaft in der Hauptversammlung der Gesellschaft und gegenüber den Behörden wie z.B. dem Finanzamt (Administración Federal de Ingresos Públicos – AFIP) vertreten sollen; diese Vollmachten müssen ebenfalls bei der IGJ eingereicht werden.
 

Rz. 45

Handelt es sich um eine SRL, die in der Ciudad Autónoma de Buenos Aires gegründet wird, sind die oben geforderten Unterlagen beim Handelsregister Registro Público de Comercio per Eingang por Mesa General de Entradas zur Eintragung einzureichen.

Soll die SRL in einer anderen Provinz gegründet werden, sind die Unterlagen bei dem zuständigen Registro Público de Comercio dieser Provinz einzureichen.[33]

[33] Http://www.argentina.gov.ar/argentina/tramites/index.dhtml?frame1=10.

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