Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesetzliche Ermächtigung zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen verfassungswidrig?

 

Leitsatz (redaktionell)

Das Arbeitsgericht Solingen hat das Bundesverfassungsgericht gemäß Art 100 GG zur Entscheidung über die Frage angerufen, ob § 5 TVG verfassungswidrig ist.

Das Arbeitsgericht hält die Bestimmung für unvereinbar mit dem in Art 20 Abs 2 Satz 1 GG zum Ausdruck gekommenen Verfassungsgrundsatz, daß die Organe der Gesetzgebung ihre Rechtssetzungsbefugnis auf Organe der vollziehenden Gewalt nur insoweit übertragen können, als sie diese zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigen dürfen. Ferner sei § 5 Abs 1 TVG insofern mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, als das Ausmaß der dort erteilten Ermächtigung nicht ausreichend genug bestimmt, die Allgemeinverbindlicherklärung von einem Antrag und vom Einvernehmen mit nicht-staatlichen Institutionen und ihr Bestand von deren Entscheidungen abhängig gemacht ist und letztlich, als die Vorschrift für die Wirksamkeit der in Kraft gesetzten Regelung keine Veröffentlichung des Inhalts der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge vorschreibt, sondern eine öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverbindlicherklärung (im Bundesanzeiger) genügen läßt, § 5 Abs 7 TVG.

 

Normenkette

GG Art. 100; TVG § 5 Abs. 1, 7; GG Art. 20 Abs. 2 S. 2, Art. 80 Abs. 1 S. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 443351

BB 1974, 1919-1920 (T)

DB 1974, 1163 (L1)

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