Entscheidungsstichwort (Thema)
Kündigung von Betriebsratsmitgliedern - Gesamtvollstreckungsverfahren
Orientierungssatz
1. Die Veräußerung eines Betriebes im Gesamtvollstreckungsverfahren kann eine Stillegung im Sinne des § 15 Abs 4 KSchG sein.
2. Berufung eingelegt beim LArbG Potsdam, 1 Sa 980/93.
Normenkette
GesO; BGB § 613a; KSchG § 15 Abs. 4; EGBGB Art. 232 § 5 Abs. 2 Nr. 1
Fundstellen
Haufe-Index 443796 |
EWiR 1994, 381 (S1) |
ZIP 1994, 663 |
ZIP 1994, 663-665 (ST1) |
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