Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung von Betriebsratsmitgliedern - Gesamtvollstreckungsverfahren

 

Orientierungssatz

1. Die Veräußerung eines Betriebes im Gesamtvollstreckungsverfahren kann eine Stillegung im Sinne des § 15 Abs 4 KSchG sein.

2. Berufung eingelegt beim LArbG Potsdam, 1 Sa 980/93.

 

Normenkette

GesO; BGB § 613a; KSchG § 15 Abs. 4; EGBGB Art. 232 § 5 Abs. 2 Nr. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 443796

EWiR 1994, 381 (S1)

ZIP 1994, 663

ZIP 1994, 663-665 (ST1)

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