Entscheidungsstichwort (Thema)

Gehalt als Vorschuß

 

Leitsatz (redaktionell)

Soll nach dem Arbeitsvertrag der im Versicherungsgewerbe angestellte Außendienstmitarbeiter bei Erfolglosigkeit die empfangenen Gehälter wie einen Vorschuß zurückzahlen, so daß ihm nur verdiente Provisionen verbleiben, so ist diese Vereinbarung wegen "Lohnwuchers" (§§ 138 Abs 2 BGB) nichtig.

 

Normenkette

BGB § 138 Abs. 2

 

Fundstellen

Haufe-Index 443966

ARST 1992, 185-186 (LT1)

NZA 1993, 366

NZA 1993, 366 (LT1)

Bibliothek, BAG (T)

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