Entscheidungsstichwort (Thema)

Nutzungsentgelt eines privatliquidationsberechtigten Chefarzts - Zulässigkeit einer Abführungsverpflichtung in Höhe von weiteren 10% der Honorareinnahmen neben bisher vereinbarter 30%iger Abführung

 

Leitsatz (redaktionell)

§ 13 Abs 3 Nr 6a BPflVO ist in Ziffer 6 in dem Sinne zu verstehen, daß unabhängig von einer anderweitigen Regelung und außerhalb des Nutzungsentgelts stets zusätzlich 15% der Honorareinnahmen nach der gesetzlichen Neuregelung abzuführen sind, und zwar auch in den Fällen, in denen der privatliquidationsberechtigte Chefarzt in seinem Dienstvertrag bereits eine 30%ige Abführung vorgegeben hat. Wegen des insofern klaren und eindeutigen Gesetzeswortlauts kann nicht der Standpunkt vertreten werden, daß in derartigen Fällen von der Erhöhung um weitere 10% eine Ausnahme zu machen wäre.

 

Orientierungssatz

Berufung eingelegt beim LArbG München - 7 Sa 16/94.

 

Normenkette

BGB § 611; BPflV 1985 § 13 Abs. 3 Nr. 6a Ziff. 6

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 22.01.1997; Aktenzeichen 5 AZR 53/95)

LAG München (Entscheidung vom 14.12.1994; Aktenzeichen 7 Sa 16/94)

 

Fundstellen

BB 1994, 504 (L1)

DB 1993, 2598 (L1)

MedR 1994, 285-286 (ST)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge