Leitsatz (redaktionell)

Erweiterung des Angestelltenbegriffes der GewO:

Musiker eines Gaststättenbetriebes sind technische Angestellte iS von GewO § 133c.

 

Normenkette

GewO § 133c

 

Fundstellen

Haufe-Index 442028

BB 1971, 1235 (LT1)

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