Leitsatz (redaktionell)
Erweiterung des Angestelltenbegriffes der GewO:
Musiker eines Gaststättenbetriebes sind technische Angestellte iS von GewO § 133c.
Normenkette
GewO § 133c
Fundstellen
Haufe-Index 442028 |
BB 1971, 1235 (LT1) |
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