Entscheidungsstichwort (Thema)

Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der tariflichen Altersgrenze

 

Orientierungssatz

1. Enthält der Arbeitsvertrag eines Arbeitgebers mit einem nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer die Regelung, daß sich das Arbeitsverhältnis nach einem Tarifvertrag (hier: BAT) bestimmt, so gelten die Regelungen des Tarifvertrages nur als einfaches "Vertragsrecht".

2. Liegt die Einbeziehungsvereinbarung mehr als drei Jahre zurück, ist § 60 Abs 1 BAT gemäß § 41 Abs 4 S 3 SGB 6 nicht anwendbar.

3. Berufung eingelegt beim LArbG Stuttgart, 13 Sa 4/93.

 

Normenkette

BAT § 60 Abs. 1; SGB VI § 41 Abs. 4 S. 3

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 01.12.1993; Aktenzeichen 7 AZR 526/93)

 

Fundstellen

Haufe-Index 445441

BB 1993, 141-142 (T)

RzK, I 9f Nr 42 (S1)

RzK, I 9g Nr 23 (S1)

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