Entscheidungsstichwort (Thema)
Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der tariflichen Altersgrenze
Orientierungssatz
1. Enthält der Arbeitsvertrag eines Arbeitgebers mit einem nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer die Regelung, daß sich das Arbeitsverhältnis nach einem Tarifvertrag (hier: BAT) bestimmt, so gelten die Regelungen des Tarifvertrages nur als einfaches "Vertragsrecht".
2. Liegt die Einbeziehungsvereinbarung mehr als drei Jahre zurück, ist § 60 Abs 1 BAT gemäß § 41 Abs 4 S 3 SGB 6 nicht anwendbar.
3. Berufung eingelegt beim LArbG Stuttgart, 13 Sa 4/93.
Normenkette
BAT § 60 Abs. 1; SGB VI § 41 Abs. 4 S. 3
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 445441 |
BB 1993, 141-142 (T) |
RzK, I 9f Nr 42 (S1) |
RzK, I 9g Nr 23 (S1) |
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