Entscheidungsstichwort (Thema)

Irrtümliche Vergütungsberechnung durch Arbeitgeber

 

Orientierungssatz

Der Arbeitgeber kann eine Vergütung nicht zurückverlangen, wenn sich nach Zahlung später herausstellt, daß der vereinbarten Berechnung der Vergütung ein Kalkulationsirrtum zugrunde lag, den der Mitarbeiter nicht erkennen konnte und der zu Lasten des Arbeitgebers ging.

 

Normenkette

BGB §§ 119, 611

 

Fundstellen

Haufe-Index 442363

NZA 1985, 602-602 (S1)

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