Entscheidungsstichwort (Thema)
Irrtümliche Vergütungsberechnung durch Arbeitgeber
Orientierungssatz
Der Arbeitgeber kann eine Vergütung nicht zurückverlangen, wenn sich nach Zahlung später herausstellt, daß der vereinbarten Berechnung der Vergütung ein Kalkulationsirrtum zugrunde lag, den der Mitarbeiter nicht erkennen konnte und der zu Lasten des Arbeitgebers ging.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 442363 |
NZA 1985, 602-602 (S1) |
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