Entscheidungsstichwort (Thema)

Kommunikationsmittel für den Betriebsrat. hier: Handy

 

Leitsatz (amtlich)

Ist die Betriebsratsvorsitzende zu mehr als 40% der Jahresarbeitszeit auf Grund überbetrieblicher Betriebsratsämter ortsabwesend, ist es im Sinne des §§ 40 Abs. 2 BetrVG erforderlich, sie mit einem Handy auszustatten.

Die Ausstattung mit einem Handy ist nur dann nicht erforderlich, wenn eine zuverlässige und zeitnahe Kommunikation der ortsabwesenden Vorsitzenden mit den übrigen Betriebsratsmitgliedern, insbesondere der Stellvertreterin, und einzelnen Arbeitnehmern auf andere Weise gewährleistet ist.

 

Tenor

Dem Arbeitgeber wird aufgegeben, der Betriebsratsvorsitzenden L. B. ein Mobiltelefon zur Verfügung zu stellen und es kommunikationsbereit zu halten.

 

Tatbestand

I.

Der Betriebsrat verlangt vom Arbeitgeber, seiner Vorsitzenden, die auch überbetriebliche Betriebsratsämter wahrzunehmen hat, ein Mobiltelefon zur Verfügung zu stellen und dieses kommunikationsbereit zu halten.

Der Betriebsrat ist für den Verkaufsstellen-Bezirk R. zuständig. In diesem Bezirk unterhält der Arbeitgeber 25 Filialen, in denen er ca. 90 Arbeitnehmer beschäftigt. Seit Januar 1996 ist L. B. Vorsitzende des Betriebsrats. Ihre Stellvertreterin H. G. ist seit September 2002 im Amt. Insgesamt hat der Betriebsrat fünf Mitglieder.

Auf überbetrieblicher Ebene nimmt L. B. folgende Ämter wahr:

  • Schriftführerin des Gesamtbetriebsrats (GBR)
  • Schriftführerin des Gesamtbetriebsausschusses
  • (seit 15.04.2008) Vorsitzende des GBR-Personal- und Bildungsausschusses (Der Arbeitgeber hatte dem Vorgänger in diesem Amt ein Diensthandy zur Verfügung gestellt.)
  • (seit 01.10.2007) Vorsitzende des GBR-Ausschusses für Altersteilzeit / Altersvorsorge / Rente
  • Schriftführerin des GBR-Arbeits- und Gesundheitsausschusses
  • Ersatzmitlgied der Vertreterversammlung der Hamburger Pensionskasse.

Die Sitzungen der GBR-Ausschüsse finden in P. bei K. statt. Dort unterhält der Gesamtbetriebsrat ein Sekretariat. L. B. fährt mit der Bahn nach P. und benötigt je nach Strecke und Verbindungen für die einfache Fahrt fahrplanmäßig zwischen 3,5 und 4 Stunden. Der Gesamtbetriebsrat selbst tagt in G.. Die einfache Fahrt dorthin nimmt in etwa die gleiche Zeit in Anspruch wie eine Bahnfahrt nach P..

2007 war L. B. wegen ihrer überbetrieblichen Ämter in folgendem Umfang nicht dem Verkaufsstellen-Bezirk R. erreichbar:

Januar

– 02.01. bis 05.01.

Ausschusssitzung Altersteilzeit / Altersvorsorge / Rente

– 08.01. bis 12.01.

Personal- und Bildungsausschuss

– 16.01. bis 19.01.

Gesamtbetriebsausschusssitzung

– 23.01. bis 26.01.

Arbeits- und Gesundheitsausschusssitzung

– 29.01. bis 02.02.

Gesamtbetriebsratssitzung

Februar

– 12.02.

Regionalversammlung des Gesamtbetriebsrats in Karlsruhe

März

– 06.03. bis 09.03.

Gesamtbetriebsausschusssitzung

– 13.03. bis 16.03.

Arbeits- und Gesundheitsausschusssitzung

– 19.03. bis 23.03.

Personal- und Bildungsausschuss

– 26.03. bis 30.03.

Gesamtbetriebsratssitzung

April

– 17.04. bis 20.04.

Ausschusssitzung Altersteilzeit / Altersvorsorge / Rente

– 24.04. bis 27.04.

Gesamtbetriebsausschusssitzung

Mai

– 02.05. bis 04.05.

Schulungsveranstaltung in Kassel

– 07.05. bis 11.05.

Personal- und Bildungsausschusssitzung

– 22.05. bis 25.05.

Arbeits- und Gesundheitsausschusssitzung

– 29.05. bis 31.05.

zusätzliche Gesamtbetriebsratssitzung

Juni

– 12.06. bis 15.06.

Gesamtbetriebsausschusssitzung

August

– 06.08. bis 10.08.

Gesamtbetriebsratssitzung

– 21.08. bis 24.08.

Gesamtbetriebsausschusssitzung

– 27.08. bis 31.08.

Personal- und Bildungsausschusssitzung

September

– 04.09. bis 07.09.

Arbeits- und Gesundheitsausschusssitzung

– 11.09. bis 14.09.

Ausschusssitzung Altersteilzeit / Altersvorsorge / Rente

– 17.09. bis 21.09.

Gesamtbetriebsratssitzung und bundesweite Betriebsrätekonferenz

Oktober

– 16.10. bis 19.10.

Ausschusssitzung Altersteilzeit / Altersvorsorge / Rente

– 23.10. bis 26.10.

Gesamtbetriebsausschusssitzung

November

– 05.11. bis 09.11.

Personal- und Bildungsausschuss

– 12.11. bis 16.11.

Gesamtbetriebsratssitzung

– 20.11. bis 23.11.

Arbeits- und Gesundheitsausschusssitzung

– 27.11. bis 30.11.

Ausschusssitzung Altersteilzeit / Altersvorsorge / Rente

Dezember

– 04.12. bis 07.12.

Gesamtbetriebsausschusssitzung

Am 01.10.2007 beschloss der Betriebsrat, beim Arbeitgeber zu beantragen, dass dieser L. B. ein Geschäftshandy zur Verfügung stellt. Der Arbeitgeber lehnte das mit Schreiben vom 23.10. ab. Er verwies auf den Festnetzanschluss im Betriebsratsbüro. Daraufhin beschloss der Betriebsrat in seiner Sitzung vom 29.10. wegen des Handys für L. B. ein Beschlussverfahren einzuleiten und die Prozessbevollmächtigten hiermit zu beauftragen. Der Antragsschriftsatz ging am 28.11. bei Gericht ein und wurde dem Arbeitgeber am 06.12.2007 zugestellt.

2008 nahm L. B. die folgenden auswärtigen Termine wahr bzw. sind die folgenden auswärtigen Termine, die sie wahrzunehmen hat, geplant:

Januar

– 08.01. bis 11.01.

Gesamtbetriebsausschusssitzung

– 15.01. bis 18.01.

Personal- und Bildungsausschusssitzung

– 22.01. ...

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