Entscheidungsstichwort (Thema)
Behördliches Beschäftigungsverbot
Leitsatz (redaktionell)
Ein behördliches Beschäftigungsverbot begründet eine personenbedingte Kündigung, ohne daß es einer Überprüfung bedarf, ob das Beschäftigungsverbot und sein Umfang gerechtfertigt ist.
Orientierungssatz
Berufung eingelegt beim LArbG Mainz - 7 Sa 85/85 -.
Normenkette
BGB § 626 Abs. 1; BSeuchG § 17 Abs. 1 Nr. 3
Fundstellen
ARST 1986, 170-170 (LT) |
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