Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Fragerecht des Arbeitgebers nach den Ursachen der MdE

 

Leitsatz (redaktionell)

Wird der Bewerber bei der Einstellung nach der Art der Behinderung und dem Grad der Minderung der Erwerbsunfähigkeit gefragt, so reicht es aus, daß er seine Schwerbehinderung offenlegt. Für die wahrheitsgemäße Beantwortung der Frage nach den Ursachen der Schwerbehinderung besteht in der Regel kein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers.

 

Normenkette

BGB § 123; SchwbG § 1

 

Fundstellen

ARST 1989, 133-134 (LT1)

RzK, I 9h Nr 11 (ST1)

EzA § 123 BGB, Nr 34 (LT1)

RDV 1989, 258-259 (ST1)

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