Entscheidungsstichwort (Thema)

Mitbestimmung bei Werkverträgen

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Betriebsrat hat nach §§ 99 ff BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber eine Fremdfirma damit beauftragt, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten außerhalb der betriebsüblichen Produktionszeiten durchzuführen.

 

Orientierungssatz

Beschwerde eingelegt beim LArbG Stuttgart 9 BV 2/88.

 

Normenkette

BGB § 631; BetrVG §§ 99, 101, 100

 

Nachgehend

LAG Baden-Württemberg (Entscheidung vom 11.05.1988; Aktenzeichen 9 TaBV 2/88)

 

Fundstellen

AiB 1988, 112-113 (LT1)

CR 1988, 750 (L1)

EzAÜG, Nr 262 (ST1)

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