Entscheidungsstichwort (Thema)
Mitbestimmung bei Werkverträgen
Leitsatz (redaktionell)
Der Betriebsrat hat nach §§ 99 ff BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber eine Fremdfirma damit beauftragt, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten außerhalb der betriebsüblichen Produktionszeiten durchzuführen.
Orientierungssatz
Beschwerde eingelegt beim LArbG Stuttgart 9 BV 2/88.
Normenkette
BGB § 631; BetrVG §§ 99, 101, 100
Nachgehend
LAG Baden-Württemberg (Entscheidung vom 11.05.1988; Aktenzeichen 9 TaBV 2/88) |
Fundstellen
AiB 1988, 112-113 (LT1) |
CR 1988, 750 (L1) |
EzAÜG, Nr 262 (ST1) |
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