Orientierungssatz

Zu der Frage, ob MuSchG § 9 Abs 1 S 1 hinsichtlich der Fristenregelung auch dann mit GG Art 6 Abs 4 vereinbar ist, wenn die Schwangere von der Schwangerschaft unverschuldet keine Kenntnis hatte und die in MuSchG § 9 Abs 1 S 1 vorgesehene Mitteilung unverzüglich nach Kenntnis an den Arbeitgeber ergeht.

 

Normenkette

GG Art. 6 Abs. 4 Fassung 1949-05-23; MuSchG § 9 Abs. 1 S. 1 Fassung 1968-04-18

 

Verfahrensgang

BVerfG (Entscheidung vom 13.11.1979; Aktenzeichen 1 BvL 24/77)

BSG (Entscheidung vom 29.05.1978; Aktenzeichen 3 S 2/78)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI446328

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge