Entscheidungsstichwort (Thema)
Bekanntgabe der Auflösungsentscheidung der Wirksamkeitsvoraussetzung des Ruhens eines Arbeitsverhältnisses
Leitsatz (redaktionell)
1. Die Folge des Ruhens des Arbeitsverhältnisses in Einrichtungen bzw Teileinrichtungen der ehemaligen DDR setzt eine wirksame Auflösungsentscheidung voraus. Diese muß dem Arbeitgeber bekanntgemacht werden.
2. Eine Auflösung liegt nicht vor, wenn eine Verwaltungseinheit auf einen anderen Hoheitsträger übergeleitet wird.
Normenkette
EinigVtr Art. 13; EinigVtr Anlage I Kap. XIV A III Nrn. 1, 3
Fundstellen
EzA, (LT1-2) |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen