Entscheidungsstichwort (Thema)

Bekanntgabe der Auflösungsentscheidung der Wirksamkeitsvoraussetzung des Ruhens eines Arbeitsverhältnisses

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Folge des Ruhens des Arbeitsverhältnisses in Einrichtungen bzw Teileinrichtungen der ehemaligen DDR setzt eine wirksame Auflösungsentscheidung voraus. Diese muß dem Arbeitgeber bekanntgemacht werden.

2. Eine Auflösung liegt nicht vor, wenn eine Verwaltungseinheit auf einen anderen Hoheitsträger übergeleitet wird.

 

Normenkette

EinigVtr Art. 13; EinigVtr Anlage I Kap. XIV A III Nrn. 1, 3

 

Fundstellen

EzA, (LT1-2)

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