Entscheidungsstichwort (Thema)

Rückstufung des Schadensfreiheitsrabatts

 

Leitsatz (redaktionell)

Erleidet ein Arbeitnehmer auf einer Dienstfahrt mit seinem Kfz einen Unfall mit Fremdschaden, ist die Rückstufung seines Schadensfreiheitsrabatts vom Arbeitgeber weder als Aufwendung, noch als Schaden zu erstatten.

 

Normenkette

BGB §§ 670, 611 Abs. 1

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 30.04.1992; Aktenzeichen 8 AZR 409/91)

LAG Köln (Entscheidung vom 03.07.1991; Aktenzeichen 5 Sa 305/91)

 

Fundstellen

Haufe-Index 445730

ZAP, EN-Nr 862/91 (S)

Bibliothek, BAG (T)

DAR 1991, 303-304 (LT1)

DAR 1991, 343-344 (LT1)

VersR 1992, 519 (L1)

ZfSch 1991, 332-333 (LT)

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