2.1 Technischer Arbeitsschutz

Der technische Arbeitsschutz umfasst alle Bereiche, die die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit berühren.

Er ist hauptsächlich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) normiert. Darüber hinaus gibt es diverse Verordnungen, welche das Arbeitsschutzgesetz konkretisieren.

Zum technischen Arbeitsschutz gehören z. B. folgende Regelwerke:

§§ 22 SGB VII enthält Vorschriften über das Einsetzen von Sicherheitsbeauftragten.

2.2 Medizinischer Arbeitsschutz

Der medizinische Arbeitsschutz ist Teil des technischen Arbeitsschutzes. Wegen seiner besonderen Bedeutung wird er jedoch häufig gleichberechtigt neben dem technischen Arbeitsschutz aufgeführt.

Wichtigste Vorschrift ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Der medizinische Arbeitsschutz berücksichtigt das Zusammenspiel von Arbeit und Beruf mit Gesundheit und Krankheit. Die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen sollen gefördert werden. Die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten nimmt einen großen Teil des medizinischen Arbeitsschutzes ein. Arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen sollen verhindert werden. Auch die individuelle und betriebliche Gesundheitsberatung sowie die berufsfördernde Rehabilitation zählen zum medizinischen Arbeitsschutz. Der medizinische Arbeitsschutz wird durch Betriebsärzte und Arbeitsmediziner umgesetzt. Folgende Gesetze bzw. Verordnungen legen den Rahmen für die Tätigkeit der Arbeitsmediziner fest:

2.3 Sozialer Arbeitsschutz

Der soziale Arbeitsschutz befasst sich mit dem Arbeitszeitschutz und sieht spezielle Schutzrechte für bestimmte Personengruppen, z. B.für schwangere und stillende Frauen, Jugendliche, Schwerbehinderte, LKW- und Omnibus-Fahrer sowie Heimarbeiter, vor. Der soziale Arbeitsschutz dient aber auch dazu, die Stellung des besonders Schutzbedürftigen gegenüber dem Arbeitgeber zu stärken. Daher gehören auch die Bereiche Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und in der Eltern-, Pflege- bzw. Familienpflegezeit sowie der Heimarbeitsschutz dazu. Regelungen zum sozialen Arbeitsschutz finden sich z. B. in folgenden Regelwerken:

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