Die Freibeträge bei Erwerbstätigkeit sollen einen Anreiz zur Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit bieten.
Die Höhe der Freibeträge bestimmt sich nach der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens. Der Erwerbstätigenfreibetrag wird zusätzlich abgesetzt. Die Höhe des Freibetrags bestimmt sich nach folgenden Bruttoeinkommensstufen:
- Im Einkommensbereich 100,01 EUR bis 520 EUR monatlich beträgt der zusätzliche Freibetrag 20 % des Einkommens.
- Im Einkommensbereich 520,01 EUR bis 1.000 EUR monatlich beträgt der zusätzliche Freibetrag 30 % des Einkommens.
- Im Einkommensbereich über 1.000 EUR monatlich beträgt der zusätzliche Freibetrag 10 % des Einkommens.
- Als Obergrenze für die zusätzlichen Freibeträge gilt für Leistungsberechtigte ohne Kinder ein Bruttoeinkommen von 1.200 EUR monatlich. Für Hilfebedürftige, die mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder mindestens ein minderjähriges Kind haben, gilt eine Obergrenze von 1.500 EUR monatlich.
Freibeträge bei Erwerbstätigkeit
Aus den gesetzlichen Regelungen ergeben sich z. B. zusätzlich zu dem Grundabsetzbetrag von 100 EUR monatlich folgende Freibeträge:
Bruttoverdienst | Freigestellter Beitrag |
200 EUR | 20 EUR |
450 EUR | 70 EUR |
800 EUR | 168 EUR |
1.200 EUR | 248 EUR |
1.500 EUR (mit Kind) | 278 EUR |
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