Innerhalb der gesetzlichen Fördergrenzen hat die Agentur für Arbeit einen Ermessens- und Verhandlungsspielraum. Insoweit ist eine sorgfältige Begründung des Förderantrags, insbesondere zum Umfang eines Einarbeitungsaufwands oder zu den ggf. auszugleichenden Minderleistungen ausschlaggebend für die Erfolgsaussichten eines Förderantrags.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge