Der Bundesrat hat Mitte März noch Änderungsbedarf an dem von der Bundesregierung geplanten Bürokratieabbau beim Arbeitslosengeld II angemeldet. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf beschreibt er an mehreren Stellen des Vorhabens Punkte, die nach Auffassung der Länder der Verbesserung bedürfen.

Die Bundesregierung plant, Hartz IV-Beziehern künftig schneller Klarheit über ihre Rechtsansprüche zu verschaffen. Vereinfacht werden sollen hierzu etwa die Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen, die Anspruchsvoraussetzungen für die Grundsicherung, die Ermittlung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung sowie das Verfahrensrecht. Der Regelbewilligungszeitraum für das sog. Hartz IV soll von sechs auf zwölf Monate erhöht werden. Auch soll die Beratung der Anspruchsinhaber durch die Jobcenter verbessert werden.

Hieran kritisiert der Bundesrat, dass nicht nachvollziehbar sei, weshalb für die Jobcenter umfassendere Beratungspflichten als für die meisten anderen Sozialleistungen begründet werden sollen. Ein Rechtsanspruch auf eine Beratung in der im Gesetzentwurf vorgesehenen Ausgestaltung würde im Ergebnis dazu führen, dass die Jobcenter von Amts wegen für jeden einzelnen Leistungsberechtigten eine an alle Eventualitäten angepasste individuelle Beratung vornehmen müssten. Dies könne möglicherweise eine Klageflut wegen angeblicher unzureichender Beratung nach sich ziehen. Des Weiteren würden diese neuen Beratungsleistungen zu einem erheblichen Personalmehrbedarf bei den Jobcentern führen.

Weitere Änderungswünsche der Länder betreffen die Ausgestaltung der Eingliederungsleistungen, die Sanktionen sowie die Leistungen und die Finanzierung von Bedarfen für Bildung und Teilhabe. Auch bittet der Bundesrat "dringlich" darum, dass im Gesetzesvorhaben die Gewährung von Sozialleistungen an Zuwanderer aus EU-Mitgliedstaaten an der jüngsten Rechtsprechung des EuGH (vgl. dazu zuletzt ZAP EN-Nr. 727/2015) ausgerichtet wird, um die Kommunen vor weiteren finanziellen Belastungen zu schützen.

Zu diesen Änderungsanträgen muss nun die Bundesregierung Stellung nehmen, bevor das Gesetzesvorhaben in die parlamentarische Beratung geht.

[Quelle: Bundesrat]

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