Kurzbeschreibung

§ 325 ZPO bestimmt, dass das Urteil auch für und gegen diejenigen Personen wirkt, die nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit Rechtsnachfolger der Prozessparteien geworden sind oder den Besitz einer im entschiedenen Prozess streitbefangenen Sache erlangt haben - vorliegend Firmenübernahme. Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

Antrag auf Klauselerteilung bei Firmenübernahme

An das

Amtsgericht

per beA

...

Az.: ...

In Sachen

... ./. ...

überreiche ich in der Anlage die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vom ... und beantrage namens und in Vollmacht des Klägers (Gläubigers),

diesem eine vollstreckbare Ausfertigung des nämlichen Urteils gegen Herrn ... als Übernehmer der Firma des im Urteil genannten Beklagten zu erteilen.

Zum Nachweis der Firmenübernahme und -fortführung füge ich weiter den Handelsregisterauszug des AG ... vom ... bei.

elektronisch signiert

...

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

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