Leitsatz

Anspruchsgrundlage für Wohngeldschulden in "Wahlfeststellung" kraft bestandskräftig beschlossener Jahresabrechnung und fehlendem Wirtschaftsplan (originäre Beitragsschuld)

 

Normenkette

§§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 5 und 45 Abs. 1 WEG

 

Kommentar

  1. Ist in einem Wohngeldinkassoverfahren streitig, ob Wirtschaftspläne erstellt und von der Gemeinschaft beschlussgenehmigt wurden, bedarf es gleichwohl keiner abschließenden Klärung dieser Streitfrage, wenn sich die Zahlungspflicht des auf Wohngeldzahlung in Anspruch genommenen Eigentümers gleichermaßen aus der unstreitig in Bestandskraft erwachsenen Jahresabrechnung ergibt (Wahlfeststellung).
  2. Die Abrechnung begründet nämlich auch im Fall nicht vorhandener Wirtschaftspläne eine originäre Beitragsschuld des einzelnen Eigentümers in Höhe der auf diesen entfallenden Kosten (vgl. auch LG Dortmund, Urteil v. 28.2.2008, 2 O 242/07).
 

Link zur Entscheidung

LG Saarbrücken, Beschluss vom 02.03.2009, 5 T 114/08LG Saarbrücken, Beschluss v. 02.03.2009, 5 T 114/08, ZMR 2009 S. 953

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