1. Nautische Angestellte mit Patent AG in Wasser- und Schiffahrtsdirektionen, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 1 heraushebt, wenn sie durch ausdrückliche Anordnung als Erste Nautische Sachbearbeiter bestellt sind, nach zehnjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe III Fallgruppe 1.

2. Nautische Angestellte mit Patent AG als ständige Beisitzer in Seeämtern nach zehnjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe III Fallgruppe 2.

3. Nautischer Angestellter mit Patent AG als Vertreter des Leiters der Sonderstelle des Bundes für Ölunfälle See/Küste nach zehnjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe III Fallgruppe 3.

4. Nautischer Angestellter mit Patent AG als Leiter der Sonderstelle für Schiffssicherung nach zehnjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe III Fallgruppe 4.

5. Hafenkapitäne am Nord-Ostsee-Kanal mit Patent AG nach zehnjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe III Fallgruppe 9.

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