Rz. 14

(BMF-Schreiben v. 29.3.2021, IV A 3 – S 0304/19/10006 :010)

– Auszug –

Das vollständige BMF-Schreiben ist zu finden auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums/Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (bundesfinanzministerium.de).

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