Rz. 14
(BMF-Schreiben v. 29.3.2021, IV A 3 – S 0304/19/10006 :010)
– Auszug –
Das vollständige BMF-Schreiben ist zu finden auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums/Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (bundesfinanzministerium.de).
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