Rz. 5
Besondere Bedeutung für die Praxis hat das Quotenvorrecht für
▪ | eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung, |
▪ | vom Versicherungsschutz nicht gedeckte Reisekosten des Anwalts, |
▪ | vom Versicherungsschutz nicht erfasste Kosten eines Terminsvertreters und |
▪ | vom Versicherungsschutz ohnehin nicht erfasste Parteikosten im Inland. |
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