aa) Gericht
Rz. 82
Im Rechtsbeschwerdeverfahren entsteht bei Gericht eine Festgebühr in Höhe von 132 EUR, wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird (Nr. 1826 KV GKG). Eine Ermäßigung bei teilweiser Zurückweisung oder Verwerfung ist möglich (Anm. zu Nr. 1826 KV GKG). Ist die Rechtsbeschwerde erfolgreich, ist das Rechtsbeschwerdeverfahren gebührenfrei.
bb) Anwalt
Rz. 83
Der Anwalt erhält eine 1,0-Gebühr nach VV 3502 i.V.m. § 17 Nr. 1a. Bei vorzeitiger Erledigung ermäßigt sich die Verfahrensgebühr auf 0,5 (VV 3503). Soweit der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands vertritt, erhöht sich die Gebühr um 0,3 (VV 1008).
cc) Kostenerstattung
Rz. 84
Die Kosten eines Beschwerdeverfahrens sind nach §§ 91, 97 ZPO zu erstatten.
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