Rz. 151

Folgt nach dem Abschlussschreiben das Hauptsacheverfahren, dann ist die für das Abschlussschreiben entstandene Geschäftsgebühr gem. VV Vorb. 3 Abs. 4 hälftig auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens anzurechnen, höchstens allerdings zu 0,75.

 

Beispiel: Nach Erlass einer einstweiligen Verfügung (Wert: 7.500 EUR), die der Anwalt für seinen Mandanten im Beschlussverfahren ohne mündliche Verhandlung erwirkt hat, fordert er auftragsgemäß den Antragsgegner außergerichtlich auf, den Verfügungsanspruch (Hauptsachewert: 30.000 EUR) anzuerkennen und auf seine Rechte gegen die Verfügung zu verzichten. Der Antragsgegner reagiert nicht. Es wird sodann Hauptsacheklage erhoben und zur Hauptsache verhandelt.

Für das Verfügungsverfahren entsteht wiederum die Gebühr nach VV 3100 aus dem Wert der Eilsache (7.500 EUR). Für das anschließende Abschlussschreiben fällt eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 aus dem Wert der Hauptsache (30.000 EUR) an. Im sich hieran anschließenden Hauptsacheverfahren entsteht eine weitere Verfahrensgebühr nach VV 3100; allerdings ist die vorangegangene Geschäftsgebühr hälftig anzurechnen (VV Vorb. 3 Abs. 4).

 
I. Verfügungsverfahren
1. 1,3-Verfahrensgebühr, VV 3100   652,60 EUR
  (Wert: 7.500,00 EUR)    
2. Postentgeltpauschale, VV 7002   20,00 EUR
  Zwischensumme 672,60 EUR  
3. 19 % Umsatzsteuer, VV 7008   127,79 EUR
Gesamt   800,39 EUR
II. Abschlussschreiben
1. 1,5-Geschäftsgebühr, VV 2300   1.432,50 EUR
  (Wert: 30.000,00 EUR)    
2. Postentgeltpauschale, VV 7002   20,00 EUR
  Zwischensumme 1.452,50 EUR  
3. 19 % Umsatzsteuer, VV 7008   275,98 EUR
Gesamt   1.728,48 EUR
III. Hauptsacheverfahren
1. 1,3-Verfahrensgebühr, VV 3100   1.241,50 EUR
  (Wert: 30.000,00 EUR)    
2. gem. VV Vorb. 3 Abs. 4 anzurechnen,   – 716,25 EUR
  0,75 aus 30.000,00 EUR    
3. 1,2-Terminsgebühr, VV 3104   1.146,00 EUR
  (Wert: 30.000,00 EUR)    
4. Postentgeltpauschale, VV 7002   20,00 EUR
  Zwischensumme 1.691,25 EUR  
5. 19 % Umsatzsteuer, VV 7008   321,34 EUR
Gesamt   2.012,59 EUR
 

Rz. 152

 

Beispiel: Der Anwalt mahnt den Gegner zunächst außergerichtlich ab. Da dieser nicht reagiert, beantragt er den Erlass einer einstweiligen Verfügung (Wert: 7.500 EUR) im Beschlusswege ohne mündliche Verhandlung. Hiernach fordert er auftragsgemäß den Antragsgegner außergerichtlich auf, den Verfügungsanspruch (Hauptsachewert: 30.000 EUR) anzuerkennen und auf seine Rechte gegen die Verfügung zu verzichten. Der Antragsgegner reagiert nicht. Es wird sodann Hauptsacheklage erhoben und zur Hauptsache verhandelt.

Für die Abmahnung fällt eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 aus dem Wert der Hauptsache (30.000 EUR) an.

Für das Verfügungsverfahren entsteht wiederum die Gebühr nach VV 3100 aus dem Wert der Eilsache (7.500 EUR).

Das anschließende Abschlussschreiben löst keine neue Gebühr aus, sondern stellt sich als Fortsetzung der mit der Abmahnung begonnen Geschäftstätigkeit dar. Insoweit soll insgesamt von einem leicht überdurchschnittlichen Gebührensatz von 1,8 ausgegangen werden.

Im sich hieran anschließenden Hauptsacheverfahren entsteht eine weitere Verfahrensgebühr nach VV 3100; allerdings ist die vorangegangene Geschäftsgebühr für Abmahnung und Abschlussschreiben hälftig anzurechnen (VV Vorb. 3 Abs. 4).

 
I. Verfügungsverfahren
1. 1,3-Verfahrensgebühr, VV 3100   652,60 EUR
  (Wert: 7.500,00 EUR)    
2. Postentgeltpauschale, VV 7002   20,00 EUR
  Zwischensumme 672,60 EUR  
3. 19 % Umsatzsteuer, VV 7008   127,79 EUR
Gesamt   800,39 EUR
II. Außergerichtliche Vertretung hinsichtlich Abmahnung und Abschlussschreiben
1. 1,8-Geschäftsgebühr, VV 2300   1.719,00 EUR
  (Wert: 30.000,00 EUR)    
2. Postentgeltpauschale, VV 7002   20,00 EUR
  Zwischensumme 1.739,00 EUR  
3. 19 % Umsatzsteuer, VV 7008   330,41 EUR
Gesamt   2.069,41 EUR
III. Hauptsacheverfahren
1. 1,3-Verfahrensgebühr, VV 3100   1.241,50 EUR
  (Wert: 30.000,00 EUR)    
2. gem. VV Vorb. 3 Abs. 4 anzurechnen,   – 716,25 EUR
  0,75 aus 30.000,00 EUR    
3. 1,2-Terminsgebühr, VV 3104   1.146,00 EUR
  (Wert: 30.000,00 EUR)    
4. Postentgeltpauschale, VV 7002   20,00 EUR
  Zwischensumme 1.691,25 EUR  
5. 19 % Umsatzsteuer, VV 7008   321,34 EUR
Gesamt   2.012,59 EUR

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