Wohnungseigentümer K erhebt eine Anfechtungsklage. Die beklagten Wohnungseigentümer erkennen sofort an. Fraglich ist, ob § 93 ZPO anwendbar ist. Ferner ist fraglich, ob der Verwalter V die Kosten des Rechtsstreits tragen muss.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen