A. Risikobeschreibung

I. Personen- und Sachschäden

Versichert ist abweichend von Teil 1.1 § 1 die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, seiner Sozien/- Partner und seiner Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Ausübung der versicherten beruflichen Tätigkeit für den Fall, dass sie wegen eines Sachschadens oder Personenschadens von einem Dritten in Anspruch genommen werden.

II. Grundstücke, Gebäude, Räumlichkeiten

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten, sofern sie ausschließlich für Zwecke des versicherten Berufs benutzt werden.

III. Abhandenkommen fremder Schlüssel

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln.

Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern oder Schließanlagen, die infolge des Abhandenkommens entstehen.

IV. Nutzung von Internet-Technologien

1. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Ausübung der versicherten beruflichen Tätigkeit aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, (z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger), soweit es sich handelt um Schäden aus

a) der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;

b) der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen

aa) sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen sowie

bb) der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. Erfassung/korrekten Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;

c) der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch;

d) der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten; insoweit besteht auch Versicherungsschutz für immaterielle Ansprüche, nicht jedoch von Urheberrechten;

2. Im Rahmen des versicherten Risikos obliegt es dem Versicherungsnehmer, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen.

3. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:

- Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
- IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung
- Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
- Bereithalten fremder Inhalte, z.B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
- Betrieb von Rechenzentren und Datenbanken;
- Betrieb von Telekommunikationsnetzen;
- Anbieten von Zertifizierungsdiensten im Sinne des Signaturgesetzes bzw. der Signaturverordnung;
- Tätigkeiten, für die eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung besteht.

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