Prüfen Sie weiter, ob die Regelung den anderen Vertragsteil nach Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, weil sie z. B. unklar oder unverständlich ist. Auch in diesem Fall ist die Klausel unwirksam.
Benachteiligung entgegen Treu und Glauben
Regelmäßig ist davon auszugehen, wenn Klauseln, die
- mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren sind,
- wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränken, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
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