Personen, die in Albanien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften DE/AL 101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in der Regel von der Krankenkasse ausgestellt, die die Beiträge zur Rentenversicherung erhält. Eine zusätzliche Ausfertigung der Bescheinigung DE/AL 101 ist an die nachfolgende Stelle zu übersenden:

Ministrisë ë Mirëqenies Sociale dhe Rinisë

Rr. e Kavajës, Dürrësit 83

1001 TIRANA

REPUBLIK ALBANIEN

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