EuGH, Urteil v. 21.3.2023, C-100/21

Käufer von Fahrzeugen mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung für die Abgasreinigung können Anspruch auf Schadenersatz schon bei fahrlässigem Fehlverhalten des Herstellers haben. Mit seinem Urteil stärkt der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Zusammenhang mit dem sogenannten Dieselskandal geschädigten Autokäufern. Der Knackpunkt des EuGH-Urteils liegt, abweichend von der bisherigen BGH-Rechtsprechung, in folgender Feststellung: Das relevante Unionsrecht dient nicht nur abstrakt dem Schutz der Allgemeinheit vor gesundheitlichen Schäden. Es begründet auch ein subjektives Recht jedes Fahrzeugkäufers auf rechtskonforme Konstruktion und Fertigung des erworbenen Kraftfahrzeugs.

 

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