Eineinhalb Jahre nach der Reform hat der versierte und renommierte Autor laut eigener so gewählter Formulierung "hinzugelernt" und mit Rechtsprechungsstand April 2011 das weiterhin komplizierte Recht des Versorgungsausgleichs wiederum verständlich gemacht. Die Reihe NJW-Praxis überzeugt durch praxisgerechte Darstellung, insbesondere übersichtliche, einem stringenten Aufbau folgende Ausgestaltung aller relevanten Themenkreise mit den für den im Versorgungsausgleich tätigen Praktiker unter Einbeziehung unverzichtbarer Hinweise auch auf außerordentliche Fallgestaltungen, die dem Spezialisten begegnen. Im Ersten Kapitel ermöglicht der Autor dem Anfänger und erfahrenen Praktiker gleichermaßen den Einstieg in den Versorgungsausgleich und das erforderliche umfassende Verständnis über die Darstellung seiner Entwicklung seit 1976 bis zum Inkrafttreten der Reform aus dem Kalenderjahr 2009. Systematisch führt Ruland über den Anwendungsbereich des Versorgungsausgleichs (zweites Kapitel), die auszugleichenden Versorgungsanrechte (drittes Kapitel), die Ermittlung der Ehezeitanteile und der Ausgleichswerte (viertes Kapitel) in das umfangreiche fünfte Kapitel: die Durchführung des Wertausgleichs. Dabei erläutert der Autor jeden Schritt, den der Versorgungsausgleichsrechtler zu gehen hat und dessen Verständnis in der Praxis auch bis heute noch nicht in jeder Hinsicht auch von den von Amts wegen ermittelnden Richtern verinnerlicht worden sein dürfte. In der Praxis bereitet insbesondere auch die Geringfügigkeit von Anrechten, insbesondere wann, ob und warum Raum auch für eine Durchführung geringfügiger Anrechte gegeben ist, Schwierigkeiten, die Ruland sachgerecht auflöst und Wege aufzeigt, trotz einer Geringfügigkeit von Anrechten zur Durchführung des Versorgungsausgleichs zu gelangen.

Bemerkenswert anschaulich vermag der renommierte Autor dem Anwender die interne Teilung und ihre Grundlagen zu vermitteln und von einer in Betracht kommenden oder nur so umzusetzenden externen Teilung abzugrenzen und gibt dogmatische Grundlagen an die Hand, die Begrifflichkeiten auch in ihrer praxisbezogenen Bedeutung sicher anzuwenden.

Der Autor ermöglicht das Verständnis von Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung (schuldrechtliche Ausgleichsrente) in seinem sechsten Kapitel und stellt die notwendigen Bezüge zum öffentlich-rechtlichen Ausgleich dar. Sein siebtes Kapitel ist der Härteregelung, nunmehr in § 27 VersAusglG enthalten, gewidmet und visualisiert die "Kasuistik" der in Betracht kommenden Unbilligkeitskonstellationen unter Einbeziehung der insoweit ergangenen Rspr. Die Komplexität von nunmehr möglichen Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich führt zu einem eigenen achten Kapitel, das praxisbezogen alle der Haftung entkommenden Hinweise beinhaltet und zu wirtschaftlichen Vereinbarungen leitet. In einem eigenen Kapitel stellt der Autor die Verfahren vor, die auf Anpassung nach Rechtskraft, insbesondere wegen Unterhalts, gerichtet sind und seit der Reform in den Zuständigkeitsbereich der Familiengerichte fallen. Abgerundet wird der Praxisbezug durch ein Kapitel, das die Abänderung von Entscheidungen über den Versorgungsausgleich im Wandel der bisher möglichen Totalrevision darstellt (zehntes Kapitel) Zutreffend weist der Autor darauf hin, dass die nicht mehr mögliche Abänderung einer Entscheidung über eine betriebliche Altersversorgung nach wie vor erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, mit dem Grundgesetz deshalb in keiner Hinsicht vereinbar ist und der intendierten gleichmäßigen Teilhabe grundlegend widerspricht.

Den verfahrensrechtlichen Bezügen ist ebenfalls ein eigenes Kapitel gewidmet, weil das Verstehen des Versorgungsausgleichs ohne die einschlägigen verfahrensrechtlichen Bezüge nicht denkbar ist. Komplementiert wird das Werk durch Darstellung der steuerrechtlichen Folgen des Versorgungsausgleichs (12. Kapitel) und die Beleuchtung des Gesamtsystems sozialer Sicherung der geschiedenen Ehegatten in Bezug auf Unterhalt, Sicherung des geschiedenen Ehegatten bei Krankheit und die Absicherung des geschiedenen Ehegatten durch die Unfallversicherung oder sonstige Entschädigungssysteme. Jedes Kapitel beinhaltet die jeweils einschlägige Tenorierung der zu treffenden Entscheidung, die auch vom Anwalt stets zu überprüfen ist. Sämtliche für den Versorgungsausgleich relevante Tabellen sind in das Werk eingearbeitet.

Das Werk ist nach wie vor unverzichtbar in der familiengerichtlichen Praxis.

Autor: Lotte Thiel

Rechtsanwältin und FAFamR Lotte Thiel, Koblenz

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