Anfallende Kosten und Vorschüsse werden direkt an den Rechtsanwalt gezahlt. Das prozessuale und taktische Vorgehen wird sowohl vor Beginn der Anspruchsdurchsetzung als auch während des Verfahrens mit allen Beteiligten abgestimmt. Bei Verhandlungen und Gerichtsterminen sind meist Vertreter des Finanzierers als Zuhörer anwesend.

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