Eine in Australien lebende Lehrerin hat einen vermögenden Onkel in Deutschland. Sie erfährt durch Zufall während eines Besuchs in Europa, dass ihr kinderloser Onkel verstorben ist und kein Testament hinterlassen hat. Gegenüber ihrem Anwalt weigern sich die weiteren Erben, Auskunft über das hinterlassene Vermögen zu geben. Für seine ausländische Mandantin bittet der Anwalt um Unterstützung für eine Stufenklage auf Auskunft und Herausgabe des Erbteils.

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